Bauantrag

Bauleitung

Sind mehrere Fachfirmen an der Arbeitsausführung beteiligt, kann eine Koordinierung der Arbeiten im Rahmen einer fachkundigen Bauleitung helfen, Probleme für den Bauherren zu vermeiden.
In der Regel werden bei Baumaßnahmen während der Arbeitsdurchführung Kontrollen der ausgeführten Arbeiten erforderlich, um sicherzustellen, dass diese fachgerecht ausgeführt wurden. Auch eine Abnahme von fertiggestellten Arbeiten durch den Bauherren wird erforderlich.
Bei beiden Tätigkeiten kann mein Büro Ihnen als Bauherren bei frühzeitiger Beauftragung helfen, Zeit und unnötige Kosten einzusparen und somit Ärger zu vermeiden.

Bauantrag und Bauleitung

In der Regel wird von jedem Bauherren ein Bauantrag gemäß BauVorlVO (Verordnung über Bauantrag und Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren – Bauvorlagenverordnung) verlangt. Diesen Bauantrag darf ich erstellen, da ich Entwurfsverfasser (gemäß §58 NBauO – Niedersächsische Bauordnung) bin.
Vorbereitend für diverse Bauvorhaben sind vor dem Bauantrag bereits umfangreiche fachliche Ausarbeitungen erforderlich. Hierzu kann unter anderem auch eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde gehören. Stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen, so kann der Bauantrag samt zugehöriger Unterlagen eingereicht werden. Je nach Art des Bauvorhabens sind im Rahmen eines Bauantrages sind nachfolgenden Punkte zu bearbeiten:

Schallschutz

Zu dem Bauantrag gehört gegebenenfalls der Nachweis über den Schallschutz. Eventuell ist der Nachweis des Erhöhten Schallschutzes als Verkaufsargument (Etagenwohnung / Reihenhäuser / Gewerbebetriebe) ausschlaggebend. Auch kann die Nachrüstung von bestehenden Gebäuden den Nutz- und Verkaufswert steigern.

Feuchteschutz

Bei technisch ungewöhnlichen und / oder anspruchsvollen Bauvorhaben ist ein Feuchte-schutznachweis immer dann sinnvoll, wenn die Konstruktion mögliche Wärmebrücken / Kältebrücken enthält und deren Gefahrenpotential einzuschätzen ist.
Ebenso ist die wärmetechnische Beurteilung eines bestehenden Gebäudes sinnvoll, um etwaige Wärmeschutzmaßnahmen an wirtschaftlich sinnvollen Stellen vorzunehmen zu können (Kosten-Nutzenvergleich – Rentabilitätsanalyse).

Brandschutz

Zu dem Bauantrag gehört gegebenenfalls der Nachweis über den baulichen Brandschutz. Der Nachweis des baulichen Brandschutzes ist für eine gewerbliche und / oder gemischte Nutzung zu erbringen.