Durch die in der Berufspraxis erworbene Sachkunde sowie die Weiterbildung bei verschiedenen Verbänden und Instituten
- VBD /- Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V.
- Techn. Universität Hannover
- WEA Arbeitsgemeinschaft Dr.-Ing. Aurnhammer
- Ingenieurkammer Niedersachsen
- Architektenkammer Niedersachsen
- und weiteren Institutionen
kann ich überdurchschnittliche Fachkenntnisse nachweisen, so dass eine Sachverständigentätigkeit ausgeübt wird. Meine Arbeit ist von Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, persönlicher Zuverlässigkeit und wirtschaftlicher Unabhängigkeit im Sinne der Sachverständigenordnung geprägt. Als Gerichtssachverständiger war ich bereits für mehrere Gerichte tätig. Durch meine Kenntnis der gerichtlichen Anforderungen an einen Sachverständigen bin ich in der Lage, bereits im Vorfeld einer etwaigen Auseinandersetzung die geeigneten Schritte zu tun, d.h. im vorprozessualen Raum eine Lösung (Schiedsgutachten / Vergleich) aufzuzeigen oder aber zur Vorlage bei Gericht ein Parteigutachten zu erstatten.
Gerichts- und Privatgutachten aus den Bereichen Wertermittlung, Schäden, sowie Beweissicherungen werden von mir erbracht.