Schiedsgutachten/Vergleich

Derartige Gutachten werden in Auftrag gegeben, wenn sich beide Parteien damit einverstanden erklären, ein außergerichtliches Gutachten als verbindlich im Rahmen einer Streitbeilegung zu betrachten. Die Aussagen des Sachverständigen werden dann von beiden Parteien unwiderruflich akzeptiert und anerkannt, so dass auf Basis des Schiedsgutachtens ein Vergleich geschlossen wird.