Für das Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ bin ich von der IHK Hannover – Hildesheim öffentlich bestellt und vereidigt worden.
Ist eine Immobilie ganz oder teilweise hinsichtlich ihres Wertes einzustufen (Erbe, Kauf, Verkauf, Entschädigung etc.), so ist der Verkehrswert gemäß §194 BauGB ebenso fachkundig wie neutral zu ermitteln. Er richtet sich nach dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielenden Preis, den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften und der Lage des Grundstückes.
Auch bei steuerlichen Fragen wie Erbschaftsangelegenheiten, Einlage / Entnahme aus dem Betriebsvermögen sind häufig Immobilienbewertungen vorzunehmen.
Im Zusammenhang mit Mietpreisfragen, wenn z.B. über die ortsübliche Höhe eines Mietzinses zu verhandeln ist, stehen Wertermittlungen an.
Auch bei der Einräumung von Wohn-, Wege-, Leitungs- und sonstigen Rechten sind regelmäßig die Werteinflüsse zu ermitteln und ggf. zwischen den verhandelnden Parteien abzugelten.
Versicherungen verlangen teilweise ein Gutachten um einen Versicherungswert festsetzen zu können.
Abschließend sei angemerkt, dass Banken und Sparkassen häufig im Zusammenhang mit Beleihungen den Wert einer Immobilie durch ein Gutachten bestätigt wissen möchten.